Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen durch Waser Bau & Kundenarbeiten.
Vermieter: Waser Bau & KundenarbeitenInhaber: Dominik Waser · UID CHE-395.327.760Bahnhofstrasse 17, 8575 Bürglen TGStand: Oktober 2026
01Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Zubehör (nachfolgend «Mietgerät») zwischen Waser Bau & Kundenarbeiten (nachfolgend «Vermieter») und dem Mieter.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail oder Nachricht) bestätigt wurden.
Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) über die Miete.
02Vertragsabschluss
Eine Anfrage über die Website, per Telefon oder Nachricht ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung durch den Vermieter bzw. spätestens mit der Übergabe des Mietgeräts zustande.
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Mit der Übernahme bestätigt er, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
Der Vermieter kann eine Vermietung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
03Mietdauer & Mietpreis
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe und endet mit der vollständigen Rückgabe des Mietgeräts. Als Miettag gelten bis zu 24 Stunden ab Übergabe.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in CHF. Der Vermieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, es wird keine MwSt. ausgewiesen. Nicht inbegriffen sind Treibstoff, Verschleissteile, Lieferung und Reinigung.
Wochenend- und Wochenpreise nach Absprache. Wird das Mietgerät verspätet zurückgegeben, wird jeder angefangene Tag zum vollen Tagespreis verrechnet.
Der Mietpreis ist bei Übergabe bar oder per TWINT zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gewerbekunden erhalten nach Absprache eine Rechnung, zahlbar innert 10 Tagen.
04Kaution & Ausweis
Bei der Übergabe ist ein gültiger amtlicher Ausweis vorzulegen. Der Vermieter darf eine Kopie oder ein Foto davon anfertigen.
Je nach Mietgerät wird eine Kaution erhoben, die bei Übergabe bar oder per TWINT zu hinterlegen ist.
Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet. Der Vermieter kann offene Mietzinsen, Reinigungskosten, Treibstoff oder Schäden mit der Kaution verrechnen.
05Übergabe & Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen im Magazin in 9502 Braunau TG zum vereinbarten Zeitpunkt. Lieferung und Abholung auf die Baustelle sind gegen Aufpreis möglich.
Das Mietgerät wird in betriebsbereitem, gereinigtem und gewartetem Zustand übergeben. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine kurze Einweisung. Sichtbare Mängel muss der Mieter sofort melden, sonst gilt das Gerät als mängelfrei übernommen.
Das Mietgerät ist vollständig, gereinigt und mit vollem Tank (bei Benzingeräten) zurückzugeben. Akkus sollten geladen zurückgegeben werden.
Bei verschmutzter Rückgabe wird die Reinigung nach Aufwand verrechnet (mindestens CHF 30.–). Fehlender Treibstoff wird zum Tagespreis zuzüglich Aufwand verrechnet.
06Pflichten des Mieters
Der Mieter muss das Mietgerät sorgfältig und nur bestimmungsgemäss gemäss Einweisung und Bedienungsanleitung einsetzen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
Das Gerät darf nur von geeigneten, eingewiesenen Personen bedient werden.
Die vorgeschriebene Schutzausrüstung (Gehör-, Augen-, Schnittschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe) ist zu tragen.
Bei Motorsägen und Trennschleifern sind die Vorschriften der Suva einzuhalten.
2-Takt-Geräte dürfen nur mit dem richtigen Gemisch bzw. mit Alkylatbenzin betrieben werden.
Das Mietgerät ist vor Diebstahl, Nässe und Frost zu schützen.
Untervermietung, Verleih an Dritte oder Gebrauch ausserhalb der Schweiz ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.
Reparaturen oder Veränderungen am Mietgerät darf der Mieter nicht selbst vornehmen.
Der Vermieter darf das Mietgerät während der Mietdauer nach Absprache besichtigen.
07Verschleiss & Betriebsstoffe
Treibstoff, Öl und Verbrauchsmaterial gehen zulasten des Mieters.
Verschleissteile wie Trenn- und Diamantscheiben, Schleiftöpfe, Meissel, Sägeketten und Messer werden nach Verbrauch verrechnet. Massgebend ist der Zustand bei Übergabe im Vergleich zur Rückgabe.
Normaler, gebrauchsüblicher Verschleiss am Gerät selbst geht zulasten des Vermieters.
08Störungen & Schäden
Bei Störungen, Defekten oder Unfällen muss der Mieter den Betrieb sofort einstellen und den Vermieter unverzüglich telefonisch informieren: +41 76 769 33 14.
Ist ein Defekt nicht vom Mieter verschuldet, ersetzt oder repariert der Vermieter das Gerät nach Möglichkeit oder erstattet den Mietpreis für die Ausfallzeit anteilig. Weitergehende Ansprüche wie Verdienstausfall oder Bauverzögerung sind ausgeschlossen.
Schäden aus unsachgemässem Gebrauch, Überlastung, falschem Treibstoff, Sturz oder fehlender Pflege gehen zulasten des Mieters. Diese werden nach effektivem Reparaturaufwand bzw. zum Zeitwert verrechnet.
09Haftung
Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für das Mietgerät und für alle Schäden, die er oder Drittpersonen mit dem Mietgerät verursachen.
Der Mieter ist für den sicheren Einsatz selbst verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Folgeschäden, die durch den Betrieb des Mietgeräts entstehen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt vorbehalten.
Dem Mieter wird empfohlen, eine Privat- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen, die gemietete Sachen abdeckt.
10Verlust & Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl muss der Mieter den Vermieter sofort informieren. Bei Diebstahl ist zusätzlich umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Der Mieter ersetzt den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts. Bis zur Meldung des Verlusts ist der Mietpreis geschuldet.
11Stornierung
Reservationen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos storniert werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Vermieter einen Miettag verrechnen.
Ist ein Mietgerät wegen eines Defekts oder einer verspäteten Rückgabe durch einen Vormieter nicht verfügbar, wird der Mieter so früh wie möglich informiert. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
12Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters (Bürglen TG), soweit gesetzlich zulässig.
Ort, Datum
Unterschrift Mieter
HinweisDiese AGB sind eine Vorlage und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte vor der Veröffentlichung durch eine Fachperson (z. B. Treuhand, Gewerbeverband) prüfen lassen.